„Hallo ihr bei
DEINE FREUNDIN hat Recht. Gut, dass du gefragt hast. Wenn du selbst Aufkleber mit unserem Logo herstellst und die auch noch vervielfältigst, dann ist das ein Verstoß gegen das Markenrecht. Schriftzug und Logo sind markenrechtlich geschützt und dürfen nur von uns verwendet werden. Vor allem wenn, es um gewerbliche und werbliche Nutzung geht. „Schriftzug und Logo sind markenrechtlich geschützt und dürfen nur von uns verwendet werden.“
Jetzt kannst du natürlich sagen, dass du deinen Motorroller ja nicht verkaufen willst und die selbst gestalteten Aufkleber mit unserem Schriftzug auch nicht. Trotzdem geht es leider nicht. Denn im engeren Sinne „werblich“ wäre der Schriftzug auf deinem Roller ja trotzdem. Wir können dich aber nicht einfach so zum inoffiziellen Markenbotschafter machen. Dafür bräuchtest du eine spezielle Genehmigung und natürlich auch unsere Vorlage. Einfach Aufkleber selbst herzustellen, geht also auf keinen Fall. Wenn du einen Aufkleber von uns hast, kannst du ihn natürlich gerne auf deinen Roller oder auf dein Auto kleben.
Malen ist erlaubt
Natürlich freut es uns sehr, dass du so ein großer Fan von
Alles klar? Wenn nicht, einfach fragen. Einmal im Monat beantworten wir an dieser Stelle Anfragen unserer Leser.